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Unsere AGB´s

Teilnehmer / Anmeldung

Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Der Teilnehmer verfügt über Teamgeist und die entsprechende Kondition. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich.

 

Zur Sicherheit aller Beteiligten entscheidet der Kursleiter über die Teilnahme und Programmänderungen. Witterungsbedingt notwendige Programmänderungen entscheidet der Kursleiter vor Ort. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Kursbeginn vorzulegen. Unsere Kursbedingungen sind im Internet einsehbar. Die Kursteilnehmer erkennen mit der Anmeldung die Kursbedingungen an. Das Mindestalter für die Teilnahme an einem Gleitschirm- Drachenkurs ist 14, für die Teilnahme an einer Prüfung 16 Jahre. Die Anmeldung kann per E – Mail, über unser Anmeldungsformular, per Post oder auch telefonisch erfolgen. Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung. Die Flugschule hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Flugschüler muss für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. In den Krankenversicherungen ist Gleitschirm / Drachenfliegen mit versichert. Bei Unfallversicherungen muss der Pilot selbst bei den Versicherungen nachfragen. Bei den Grund- und A Scheinkursen wird KEINE Anzahlung erhoben. Ferner kann der Teilnehmer bei Grundkursen bis einen Tag vor Kursbeginn und bei Höhenflugkursen bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenlos stornieren. Die Zahlung hat erst zum Kursbeginn zu erfolgen. Nach angetretenem Kurs wird die Kursgebühr nicht rückerstattet.

Versicherung

Gleitschirm – und Drachenfliegen ist nicht als so genannte Gefahrensportart eingestuft. 
Unsere Flugschüler sind über die Flugschule laut der Vorschrift des Luftverkehrsgesetzes bis zu 1,28 Mio. € Schadenssumme haftpflichtversichert.
Gurtzeuge sowie Gleitschirme und Drachen sind von den Schäden ausgenommen.
Allerdings übernimmt die Flugschule bei Beschädigung der Schulausrüstungen die entstandenen Kosten (lediglich bei Leihdrachen und auch nur bei Höhenflügen werden beschädigte Steuerbügelrohre in Rechnung gestellt).

Bei Auslandsreisen im Falle eines Falles sprich wegen Unfall mit dem Gleitschirm, ist bei uns eine Krankenrücktransportversicherung nach dem Model "ADAC Ausland plus " notwendig!

 


Zusätzlich sollten persönliche Versicherungen, wie Unfall- oder Lebensversicherungen, über die neuen Aktivitäten informiert werden. Bei bestehenden Versicherungen wird das in der Regel widerspruchslos akzeptiert.
Die Flugschule kann keine Garantie für einen subjektiven vorgestellten Erfolg bei einer Reise, einem Schulungstag oder Tandemflug geben. Die Flugschule und das eingesetzte Personal haften nur für Schäden, die im Rahmen der abgeschlossenen Versicherung abgedeckt sind. Jede darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen, unabhängig von Ursache und Art des Ereignisses.
Zur Minimierung des Sportverletzungsrisikos bei Starts und bei Landungen empfehlen wir hohes, festes, knöchelstützendes Schuhwerk.
Ein Teilnehmer, der vorzeitig seinen Kurs / Reise verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückzahlung.

Reisen / Fortbildungen

Da die Flugschulhaftpflicht nur den Schulbereich abdeckt, ist es erforderlich, dass der Teilnehmer bei Reisen über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügt. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Flugausrüstung in ordnungsgemäßem Zustand ist und dass der Gleitschirm / Drachen seinem Könnensstand entspricht. Wir akzeptieren nur Ausrüstungsgegenstände mit Gütesiegel und gültigem Check. Die Rettungsgeräte müssen frisch gepackt sein.
Der Reiseteilnehmer kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt kostenlos stornieren.


Bei Rücktritt fallen folgende Gebühren an:
Stornierung bis 
4 Wochen vor Reiseantritt  kostenlos


2 Wochen vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
 1 Woche vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
 10 Wochen vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.


Der Reiseteilnehmer bestätigt, dass er im Besitz einer gültigen Lizenz ist und auch über genügend Flugerfahrung verfügt, so dass ihn die Flugreise nicht überfordert. Die Entscheidung zu starten fällt immer der Pilot, und dementsprechend erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Das Fluggerät sollte den Piloten nicht überfordern. Wir empfehlen für Piloten die max. 50 – 100 Flüge im Jahr absolvieren ein A – Gerät zu fliegen erst ab einer Fluganzahl von 150 – 200 Flügen macht ein B – Gerät sinn da es einem Aktiven Flugstil bedingt d. h. bei Störungen muss der Pilot aktiv eingreifen, A – Geräte sind vorwiegend Fehlerverzeihend und sind zudem noch Auftriebsstärker und nicht viel langsamer wie B oder C Geräte. C und D eingestufte Gleitschirme werden für uns für eine Reise nicht akzeptiert, außnahmen sind die Piloten die entsprechende Flugpraxis mitbringen und regelmässig damit fliegen.

Wetter

Sollten während der Ausbildung oder Fortbildung nicht alle Flüge beendet werden, können diese zu einem späteren Kurstermin bzw. siehe unter „ MORE“ SKYbanani – Fluggarantie, innerhalb 1 Jahres ohne Kosten bzw. Vergütung, nachgeholt werden.

Gutscheine für Kurse Gleitschirm / Drachen

Unsere Gutscheine haben eine Gültigkeit von 2 Jahren. In diesem Zeitraum nehmen Sie Kontakt mit uns auf und machen einen Termin aus. Eine Erstattung oder ein Umtausch ist ausgeschlossen.

 

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Beförderungsrichtlinie bei Tandemflügen

Die erforderliche Flugausrüstung wird vom Piloten gestellt. Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen, Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Piloten.

Der Passagier verpflichtet sich im Interesse seiner eigenen Sicherheit, den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten. Das Nichtbefolgen der Anweisungen des Piloten während Start, Flug und Landung kann zu einer Gefährdung von Passagier, Piloten und/oder Dritten und/oder deren Sachen führen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises. Bei Schäden an Personen und/oder Sachen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Passagiers und/oder das Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten entstehen, haftet der Passagier.

Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt der Pilot. Er ist darüber hinaus verpflichtet, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier oder die äußeren Bedingungen (Wetter, Wind, Gelände oder Material) für ungeeignet hält.

Für Tandemflüge gibt es keine Mindestflugzeit. Da wir keinen Motor oder sonstige Aufstieghilfe verwenden, sind wir auf Thermik und Aufwindes angewiesen, die wir nicht steuern können. Ein Flug gilt daher unabhängig von der Dauer nach der Landung als durchgeführt.

Der Passagier erklärt ausdrücklich, nicht unter Herz-, Kreislauf- und/oder Nervenerkrankungen, und/oder Störungen des Gleichgewichts zu leiden. Darüber hinaus erklärt er, sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über die fliegerische Tauglichkeit des Passagiers besteht die Verpflichtung, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine Einweisung erfolgt und/oder er diese gesamt oder teilweise nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss steht.

Der Passagier verpflichtet sich, wind- und wetterfeste, der Jahreszeit entsprechende Kleidung und feste, über den Knöchel reichende Schuhe (am besten Bergschuhe) und Handschuhe zu tragen.

Bei minderjährigen Passagieren werden die Unterschriften der Eltern und/oder der/des gesetzlichen Vertreter/s benötigt.

Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Piloten entstehen, ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von Anspruchsgrund und Schadenursache sowie Art und Höhe des Schadens. Er gilt für Unfallschäden und sonstige Gesundheitsschäden, für Personen- und Sachschäden, für materielle und immaterielle Schäden sowie für Folgeschäden. Er gilt nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne den Piloten in Anspruch zu nehmen. Es gilt ausdrücklich Haftungsausschluss für Forderungen über die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen hinaus.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorgeschriebenen Versicherungen durch den Piloten.

Der Passagier handelt auf eigene Gefahr.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann!

Alle mitgeführten Gegenstände (Kleidung, Schmuck, Handy, Brille, Fotoapparat, etc) können beschädigt werden und unterliegen nicht der Haftung des Piloten.

Sollten einzelne Bestimmungen der Beförderungsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.

Der Fluggast erkennt die Bedingungen ausdrücklich an.

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